Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen JK-Dynamics, Inhaber Janick K. (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich der Softwareoptimierung und Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer bietet Softwareoptimierungen für Motorsteuergeräte (ECU) und Getriebesteuergeräte (TCU/DSG) an. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung.
Die angegebenen Leistungswerte (PS, Nm, 0-100 km/h) sind Richtwerte und können je nach Zustand, Laufleistung, Kraftstoffqualität und Umgebungsbedingungen des Fahrzeugs abweichen. Eine Garantie auf exakte Leistungswerte wird nicht gegeben.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Anfragen über das Kontaktformular, WhatsApp oder Telefon stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist bei Auftragserteilung oder unmittelbar nach Durchführung der Softwareoptimierung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Akzeptierte Zahlungsmethoden: Barzahlung, Überweisung, PayPal (nach Vereinbarung).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand zu übergeben (keine bestehenden Fehlercodes, keine defekten Sensoren oder Komponenten)
- Wahrheitsgemäße Angaben über bereits durchgeführte Modifikationen am Fahrzeug zu machen
- Den Auftragnehmer über bekannte Vorschäden oder Mängel zu informieren
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Softwareoptimierung fachgerecht und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt wird.
Sollte nach der Optimierung ein softwarebedingter Fehler auftreten, wird der Auftragnehmer diesen kostenfrei beheben. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug seit der Optimierung nicht anderweitig modifiziert wurde.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die durchgeführte Softwareänderung, nicht auf mechanische Komponenten des Fahrzeugs.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch:
- Vorhandene Defekte am Fahrzeug entstehen
- Unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs nach der Optimierung entstehen
- Nachträgliche Modifikationen durch Dritte entstehen
- Verschleiß oder Überbeanspruchung mechanischer Bauteile entstehen
§ 8 Rückrüstung
Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Software jederzeit auf den Serienzustand zurückgesetzt werden. Die Kosten für eine Rückrüstung trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
§ 9 Zulassung und Betriebserlaubnis
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine Softwareoptimierung Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs haben kann. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich dafür zuständig, die Zulässigkeit der Änderung für den Straßenverkehr zu prüfen und gegebenenfalls eine Einzelabnahme durchführen zu lassen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust der Betriebserlaubnis oder damit verbundene Konsequenzen.
§ 10 Widerrufsrecht
Da es sich bei der Softwareoptimierung um eine individuell erstellte Dienstleistung handelt, die unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen wird, erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Leistungserbringung, sofern der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 11 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Februar 2026